WAHL WIEDERHOLEN DORMAGEN.
Am vergangenen Dienstag teilte der Deichverband Dormagen/Zons in einer kurzen Pressemitteilung an unsere Redaktion mit, dass die Wahl des Erbentages vom 26. Oktober für die Wahlperiode bis 2029 zwischenzeitlich aufgrund eines Formfehlers für ungültig erklärt wurde. Der Termin für die Nachwahl wurde auf Sonntag, 18. Januar 2026, festgelegt. Weitere Informationen, so Geschäftsführer Thomas Klütsch, würde es durch die Bekanntmachungen oder auf der Homepage des Deichverbandes geben. Im Umfeld des Deichverbandes ist von Problemen bei der Auszählung zu hören. Der Wahlleiter habe das Ergebnis daher für ungültig erklärt. Der Erbentag des Deichverbandes bestehe aus 14 Mitgliedern. Dazu geben es drei Nachrücker. Wer in das Deichamt gewählt wird, kann aber nicht zeitgleich Mitglied des
Erbentages sein. Das soll aber in vier Fällen so passiert sein. Der Erbentag hätte dadurch nur aus 13 Mitgliedern bestanden, muss aber nach der Satzung 14 haben. Also wurde die Nachwahl erforderlich, damit für beide Gremien alles seine Richtigkeit hat.
-eb/-oli
Quelle: Rheinischer Anzeiger / Freitag, 31.Oktober 2025

