Der Deichverband hat die Aufgabe:
- Die im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen vor Hochwasser zu schützen.
- Er ist ferner berechtigt Anlagen herzustellen, zu betreiben, zu ändern und zu unterhalten.
Das Deichamt hat nach dem Wasserverbandsgesetz und der Satzung folgende Aufgaben:
- Aufstellung des Haushaltsplanes, einschließlich der Nachträge.
- Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen und Krediten.
- Aufstellung der Jahresrechnung.
- Beschlussfassung über Vergaben von Aufträgen zur Verwirklichung des Verbandsunternehmens, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung und Ergänzung der Satzung sowie des Verbandsplanes.
- Beschlussfassung über Geschäfte einer festgelegten Größenordnung.
- Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln.


