Organe & Verwaltung

Organe des Deichverbandes Dormagen/Zons sind gemäß § 6 des Wasserverbandsgesetzes das Deichamt und der Erbentag (siehe hierzu und im folgenden auch die Begriffserklärungen).

Das Deichamt besteht aus dem Deichgräf, dem stellvertretenden Deichgräf (= 1. Heimrat), dem Geschäftsführer und bis zu weiteren 6 Heimräten.

Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Gem. § 14 der Satzung des Deichverbandes Dormagen/Zons wurde am Donnerstag, 22.05.2025, das Deichamt neu gebildet

Dem Deichamt gehören folgende Personen an:

  • Deichgräf Peter-Olaf Hoffmann
  • Stellv. Deichgräf Franz Josef Bauers
  • Erik Heinen
  • Karlheinz Meyer
  • Rosemarie Albrecht
  • Heinz Peter Mohr
  • Klaus Burmeister
  • Kim Leiermann
  • Timo Öztürk

Erbentag

Dem Erbentag 2024/2029 gehören folgende Mitglieder an:

  • Bauers, Brigitte
  • Berchem, Hans-Josef
  • Claßen, Peter-Josef
  • Kallen, Max-Josef
  • Koch, Peter
  • Kühn, Klaus
  • Meuter, Marco Franz Josef
  • Nauen, Bernhard
  • Pamatat, Adolf Robert
  • Peters, Jan
  • Harald Lenden
  • Carl Heising
  • Gerd Sräga
  • Inge Gilz

Deichamt

Das nachstehende Organigramm veranschaulicht die rechtlichen Beziehungen und die persönlichen Besetzungen:

Organigramm Deichverband Dormagen

Der Erbentag

Der Erbentag hat 14 Mitglieder und wird für die Dauer von fünf Jahren von den Verbandsmitgliedern gewählt. Die Wahl des aktuell amtierenden Erbentages fand am 16.06.2024 statt. Die Amtszeit endet im Juni 2028.

Das Deichamt

Der im Wasserverbandsgesetz und in der Satzung des Deichverbandes als Deichamt bezeichnete Vorstand besteht aus dem Deichgräfen und bis zu 8 Heimräten. Die Heimräte werden vom Erbentag gewählt. Einer dieser Heimräte wird vom Erbentag als stellvertretender Deichgräf gewählt. Die Amtszeit des aktuellen Deichamtes hat am 22.05.2025 begonnen.

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